Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau: Vermieter können bis zu 20 % "on top" abschreiben
Damit in Deutschland mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird, hat der Steuergesetzgeber im August 2019 neue steuerliche Anreize für Vermieter gesetzt und eine Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau eingeführt (§ 7b Einkommensteuergesetz). Die Sonderabschreibung beträgt bis zu 5 % pro Jahr (über einen Zeitraum von vier Jahren). Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, maximal jedoch 2.000 EUR pro Quadratmeter der Wohnfläche (Förderhöchstgrenze). Interessant für Vermieter ist, dass die Sonderabschreibung zusätzlich zu den bereits bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten genutzt werden kann.
Hinweis: Zusammen mit der regulären linearen Gebäudeabschreibung von 2 % pro Jahr lassen sich in den ersten vier Jahren also insgesamt 28 % der Kosten steuerlich absetzen.
Die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung sind allerdings komplex:
Beispiel: Herr Müller baut das Dachgeschoss seines Mietshauses zu einer Mietwohnung aus. Hierdurch schafft er neuen Wohnraum von insgesamt 240 qm, den er anschließend vermietet. Die Baukosten pro Quadratmeter liegen bei 3.000 EUR. Der Bauantrag wurde am 01.10.2020 genehmigt.
Folgende Kosten kann Herr Müller über die Sonderabschreibung absetzen:
gesamte Baukosten: 720.000 EUR (3.000 EUR x 240 qm)
davon förderfähig: 480.000 EUR (2.000 EUR x 240 qm)
jährliche Sonderabschreibung somit: 24.000 EUR (5 % von 480.000 EUR)
Abschreibungszeitraum: vier Jahre
gesamte Sonderabschreibung: 96.000 EUR
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zum Thema: | Einkommensteuer |
(aus: Ausgabe 01/2021)